In Inseraten für Wohnimmobilien muss die Energieeffizienz der jeweiligen Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Eigentümer oder Makler dem Interessenten den Energieausweis zeigen. Seit dem 1. Mai 2015 können Verstöße gegen die Regeln mit einem Bußgeld geahndet werden.
Angaben in der Immobilienanzeige
Besonders wichtig für Vermieter und Verkäufer ist, dass bestimmte Kennziffern aus dem Energieausweis in kommerziellen Immobilieninseraten aufgeführt werden müssen:
- Art des Energieausweises (handelt es sich um einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis)
- Höhe des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs
- Angaben zu den Energieträgern, mit denen geheizt wird
- Angaben zum Baujahr der Immobilie
- Angaben zu der Energieeffizienzklasse des Hauses (dieser Wert muss aber nur aufgeführt werden, wenn der Energieausweis erst nach Inkrafttreten der EnEV-Novelle am 1. Mai 2014 ausgestellt wurde)
Existiert zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch kein gültiger Energieausweis, müssen die Pflichtangaben nicht gemacht werden. Es wird in diesem Fall empfohlen, in der Anzeige zu vermerken, dass
der Energieausweis in Vorbereitung ist.
Quelle: Immowelt